Fraktionsregeln

Zusätzliche Bestimmungen für alle Fraktionen (Legal & Illegal) auf KYUDO City.

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§1 — ALLGEMEINES
Grundlegende Fraktionsregeln
  • §1.0 Einheitliches Auftreten: Fraktionen müssen einheitliche Fraktionsfahrzeuge nutzen (gleiche Farbe, gleicher Perleffekt, gleiche Unterbodenbeleuchtung).
    Die Unterbodenbeleuchtung muss dauerhaft aktiviert sein.
    Das Caller-Fahrzeug darf sich optisch unterscheiden.
  • §1.1 Fraktionsvermögen: Das Plündern von Fraktionskammern, Lagern oder Kassen beim Austritt aus einer Fraktion ist strengstens verboten – unabhängig von der Austrittsform.
  • §1.2 Identitätsschutz: Es ist verboten, sich als Mitglied einer Fraktion auszugeben, der man nicht angehört.
  • §1.3 Aufnahmepflicht: Alle Fraktionsmitglieder sind aufnahmepflichtig.
    Relevante Situationen (Konflikte, Eskalationen, Kills) müssen aufgezeichnet und auf Nachfrage im Support vorgelegt werden.
    Das Aufnahmeprogramm ist frei wählbar.
  • §1.4 Fraktionsauflösung: Bei der Auflösung einer Fraktion dürfen maximal 6 Personen geschlossen von einer anderen Fraktion aufgenommen werden.
  • §1.5 Discord-Pflicht: Jede Fraktion benötigt einen eigenen Discord-Server.
    Die Eigentumsrechte müssen nach offizieller Anerkennung an ein Mitglied der Fraktionsverwaltung übertragen werden.
    Die Fraktionsverwaltung benötigt vollständigen Zugriff.
  • §1.6 Konzeptbindung: Fraktionen sind verpflichtet, sich an ihr genehmigtes Fraktionskonzept zu halten.
    Abweichungen können Sanktionen bis hin zur Auflösung nach sich ziehen.
  • §1.7 Schießverhalten: Schießen ohne nachvollziehbaren RP-Hintergrund („Gambo“, „Scheppern“) ist verboten.
    Auffällige Fraktionen werden vorgeladen. Erfolgt keine Besserung, kann die Fraktion aufgelöst werden.
  • §1.8 Fraktionssperren bei Austritt: Crime → Crime: 2 Wochen
    Crime → Staatlich: 2 Wochen
    Staatlich → Crime: 2 Wochen
    Staatlich → Staatlich: 1 Woche
    Ausnahmen:
    – Auflösung der Fraktion auf eigenen Wunsch
    – Wechsel zum oder vom Mediziner
  • §1.9 Drittpartei & Bündnisse: Eingriffe in laufende Fraktionsgefechte sind verboten
    Staatliche Fraktionen dürfen im Rahmen von Amtshandlungen eingreifen
    Bündnisse benötigen Genehmigung der Fraktionsverwaltung
    Gemeinsames Agieren erfordert mindestens zwei eindeutige Erkennungsmerkmale
    Nutzung fremder Anwesen zur taktischen Vorteilnahme gilt als Drittpartei
    Verstecken unter Vorwänden („Grillparty“ o. Ä.) ist untersagt
  • §1.10 Provokationen: Gezieltes Anschreiben, Provozieren oder das Posten provokativer Inhalte nach Schießereien ist untersagt und wird mit Fraktionsverwarnungen geahndet.
  • §1.11 Fraktionsgründung: Genehmigtes Fraktionskonzept
    Gründungsgebühr: 300.000 $
    Fraktionsleitung mindestens 18 Jahre
  • §1.12 Abwerben: Gezieltes Abwerben außerhalb des Servers (Discord, andere Server) ist verboten.
    IC-Abwerben ist erlaubt, sofern es glaubwürdiges Roleplay darstellt.
  • §1.13 Ansprechpartner: Supportanfragen oder Fraktionsanliegen dürfen ausschließlich durch die Leitungsebene erfolgen.
  • §1.14 Serverexklusivität: Fraktionsmitglieder dürfen nicht parallel auf anderen Servern Fraktionsmitglied sein – unabhängig von Fraktionsart.
  • §1.15 Killclips & Aufnahmen: Crime-Fraktionen: Killclips müssen innerhalb von 6 Stunden hochgeladen werden.
    Staatliche Fraktionen: Upload innerhalb von 24 Stunden.
    Pflichtinhalte: Originalspielton, Mikrofonaufnahme, Teamspeak-Ton.
    Das Aufnahmeprogramm ist frei wählbar.
    Gangwar-Tode: Müssen aufgezeichnet und mindestens 48 Stunden lokal gespeichert werden (Ausnahme: FFA-Situationen).
  • §1.16 Regelmissbrauch: Unbegründetes oder massenhaftes Melden nicht existierender Regelverstöße wird sanktioniert.
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§2 — STAATLICHE FRAKTIONEN
Regeln für PD, MD, DOJ etc.
  • §2.0 Businesses: Staatliche Businesses können IC nicht weiterverkauft werden. Änderungen erfolgen ausschließlich administrativ.
  • §2.1 Mediziner-Schutz: Behandlungen während aktiver Schießereien sind verboten.
    Bei Missachtung entfällt die Unantastbarkeit.
  • §2.2 Krankenhaus-Aufenthalt: Das Krankenhaus dient der Behandlung und Genesung, nicht dem Aufenthalt oder Zeitvertreib.
  • §2.3 Korruption: Keine Veruntreuung staatlicher Gelder
    Keine Aktenfälschung oder -löschung
    Keine Weitergabe interner Informationen
    Korruption muss durch das HighTeam Genehmigt werden! - Der Charakter muss einen Grund für diesen Spielweg haben.
    Leitungen von Legalen Fraktionen ist es untersagt Korrupt zu werden (DOJ, Marshal-Service, PD, Sherrifs und MD Rang 11 / 12).
    Verstöße können bis hin zum Char-Tod oder permanentem Ausschluss führen.
  • §2.4 Dienstkleidung: Staatliche Fraktionen müssen im Dienst und bei Einsätzen eindeutig uniformiert sein.
    Das Staatlich zu Verfügung gestellte Equipment ist nur für Dienstliche Angelegenheiten zu benutzen.
  • §2.5 Verkehrskontrollen: Allgemeine Verkehrskontrolle = kein Zurückschießen
    Bei Personenschüssen darf reagiert werden
    Unterstützung ausschließlich über den 12er
    Grauzonen werden hart sanktioniert
  • §2.6 Ninja-RP: Zuschauen, Zuhören oder Einmischen in laufende polizeiliche Maßnahmen ist verboten.
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§3 — CRIME-FRAKTIONEN
Regeln für illegale Fraktionen
  • §3.0 Fraktionsgröße: Maximal 15 Mitglieder
    Maximal 10 aktiv in Konflikten oder Kriegen
    Maximal 25 Mitglieder im Fraktionsdiscord (inkl. Urlauber | Bots & Team ausgeschlossen)
  • §3.1 Erkennungsmerkmale: Mindestens zwei sichtbare Erkennungsmerkmale sind Pflicht.
  • §3.2 Blood-In / Blood-Out: Blood-Out bedeutet vollständigen Gedächtnisverlust
    Keine RP-Bezüge zur Vergangenheit erlaubt
    Alle Mitglieder müssen über den Blood-Out informiert sein
  • §3.3 Rückkehrsperre: Nach einem Blood-Out gilt eine 3-monatige Sperre für dieselbe Fraktion.
  • §3.4 Zivi-Gambo: Zivi-Gambo ist verboten.
    Fraktionsmitglieder müssen jederzeit erkennbar sein.
    Ausnahme: Zweitjob (ohne Funk, ohne GPS, ohne Fraktionsaktivitäten).
  • §3.5 Auflösung: Ein aufgelöster 12er darf keine neue Fraktion gründen.
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§4 — KRIEGE, KONFLIKTE & ROUTEN
Bestimmungen für Konfrontationen
  • §4.0 Kriegsgrund: Ein Krieg erfordert einen plausiblen, schwerwiegenden RP-Grund.
  • §4.1 Aufnahme während Konflikten: Während eines Krieges dürfen keine neuen Mitglieder aufgenommen werden.
  • §4.2 Anwärter: Anwärter müssen sich bei Konflikten heraushalten.
  • §4.3 Verhältnismäßigkeit: 2 vs 10 = Fail RP
    7 vs 10 = zulässig
  • §4.4 Interieur-Verbot: Kämpfe finden ausschließlich außerhalb von Interieurs statt.
  • §4.5 Siegerermittlung: Der Sieger wird durch Anerkennung oder Fraktionsverwaltung bestimmt.
  • §4.6 Cooldown: Nach einem Krieg gilt eine Wartezeit von 7 Tagen.
  • §4.7 Helikopter: Maximal 1 Helikopter pro Partei
    Nur Spotten erlaubt
    Pilot darf nicht wechseln
    Keine Bewaffnung
  • §4.8 First Contact: Nach erstem Beschuss darf geschlossen der Spot gewechselt werden
    Kein erneuter Beschuss auf dem Weg
    Nach Aussteigen kein Wiedereinsteigen
  • §4.9 Routen & Fahrzeuge: Auf Routen nur Vanilla-Fahrzeuge
    Add-on-Fahrzeuge nur zum Farmen
    Missbrauch wird streng sanktioniert
  • §4.10 Regelverstöße im Kampf: Grobe Regelverstöße führen automatisch zur Niederlage.
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§5 — GANGWAR
Regeln für Gangwars
  • Keine Emotes
  • Kein Trashtalk
  • Kein AFK
  • Supportfälle ausschließlich nach dem Gangwar
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§6 — TRANSPORTER, BUNKER & LABORE
Bunker und Überfälle
  • §6.0 Transporter: Nur bei Konflikt oder Genehmigung angreifbar
  • §6.1 Bunker & Labore: Angriffe auch ohne bestehenden Konflikt erlaubt
    Schusscall ist offen
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§7 — SCHLUSSBESTIMMUNG
Abschließende Hinweise
  • Unwissen schützt nicht vor Sanktionen.
  • Die Fraktionsleitung trägt jederzeit Verantwortung für ihre Mitglieder.
  • Kyudo Roleplay – strukturiert, fair, konsequent.

    Und vergiss den wichtigsten Leitsatz nicht:
    Sei kein Idiot.
— Ende des Fraktionsregelwerks —